Waffen-Sachkundelehrgang für Sportschützen
Zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte müssen vom Antragsteller im Allgemeinen fünf Voraussetzungen erfüllt werden (§ 4 WaffG). Er muss
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- waffenrechtlich zuverlässig und
- persönlich geeignet sein,
- die erforderliche Sachkunde und
- ein waffenrechtliches Bedürfnis nachgewiesen haben.
Sachkundelehrgang nach dem neuen Waffengesetz
mit theoretischer und praktischer Prüfung zum Nachweis der Sachkunde(§ 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV)
sowie Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson
(§ 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV)
Nächster Termin:
Freitag: 10.01.2025 16:00 − 21:00 Uhr
Samstag: 11.01.2025 ca. 09:00 − 18:00 Uhr
Sonntag, 12.01.2025 ca. 09:00 − 16:00 Uhr
Prüfung direkt im Anschluß:
Sonntag 12.01.2025 von ca. 16:00 - 19:00 Uhr
ANMELDESCHLUSS: 27.12.2024, noch 1 Platz frei
Referent: Andreas Heim, zertifizierter Sachkundeausbilder WSV
Anmeldungen bitte per Anmeldeformular schriftlich mit einer Ausweiskopie an:
Andreas Heim, Mobil 0170 / 20 60 40 6, E-Mail: andreas@heim.info
Für die Lehrgangsteilnahme ist des beiliegende Anmeldeformular zu verwenden. Die Lehrgangsgebühr beträgt 130,00 € und ist vorab aber erst nach Termin-Vereinbarung/-Bestätigung zu überweisen. Bitte bei Verwendungszweck Sachkundeausbildung mit Termin, Namen und Vornamen angeben: (z.B.: "SK Januar 2025 Max Mustermann").
Im Betrag ist der offizielle Sachkundeordner, Meldung an die Behörde, Zeugnis inkl. Schieß und Standaufsicht, Munition und Prüfungsgebühr enthalten. Sämtliche erforderlichen Unterlagen werden dem Teilnehmer nach Zahlungseingang ausgehändigt.
Mindestteilnehmerzahl: 8 Personen, maximal 20 Personen.
Die Sachkunde umfasst sämtliche Schusswaffen die von Sportschützen erworben werden dürfen (Selbstladepistole, Revolver, Repetier- und halbautomatische Büchsen sowie Flinten). Die entsprechenden Waffen werden von der Prüfungskommission zur Ausbildung und auch zur Prüfung zur Verfügung gestellt.
Der Lehrgang wird nach den Richtlinien des DSB und des PSSB durchgeführt, der Fragenkatalog des BVA wird verwendet. Das Zeugnis ist bundesweit gültig und nicht an den Verband gebunden.
Mitzubringen sind Gehörschutz, Schreibzeug und Personalausweis zur Prüfung.
Um sich auf die Prüfung vorzubereiten sollten folgende Punkte beachtet werden:
In der theoretischen Prüfung werden die Fragen so gestellt, wie diese im Fragekatalog des Bundesverwaltungsamtes mit Stand vom 29.04.2021 veröffentlicht worden sind. Die Fragen zu Seenotsignalmitteln entfallen.
Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (mit Antworten)
Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz (ohne Antworten)
Es werden aus diesem Katalog 100 Multiple Choice Fragen (also Fragen zum Ankreuzen) gestellt. Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung empfehle ich, den Fragenkatalog gründlich vorzubereiten.